Auszug aus der Satzung
Die Sing- und Musikschule ist eine Unterrichts- und Bildungseinrichtung der Stadt Augsburg. Ihre Aufgabe ist es, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine umfassende Gesangs- und Instrumentalausbildung zu geben.
Die Sing- und Musikschule Mozartstadt Augsburg ergänzt den Gesangs- und Instrumentalunterricht der allgemeinbildenden Schulen, soll aber auch die Grundlagen für eine spätere musikalische Berufsausbildung schaffen.
Die Sing- und Musikschule Mozartstadt Augsburg ist ein Ort des Musizierens, der Musikerziehung und der Musikpflege, ein Ort der Kunst und der Kultur und ein Ort für Bildung und Begegnung. In der SuMMA kommen Menschen aus unterschiedlichen Bevölkerungsschichten, allen Generationen und verschiedenen Kulturkreisen zusammen und lernen von- und miteinander.
Ausbildungsbereiche der Sing- und Musikschule:
a) Eltern-Kind-Gruppen ab 2 Jahre
b) Musikalische Früherziehung/Grundausbildung ab 4/6 Jahren
c) Singklassen und Chöre ab dem 1. Grundschuljahr mit ergänzender Gruppenstimmbildung
d) Gemischter Konzertchor für Erwachsene mit ergänzender Einzelstimmbildung
Am Instrumentalunterricht können in der Regel Kinder ab 6 Jahren teilnehmen. Dem Instrumentalunterricht sollte der Besuch der „Musikalischen Früherziehung“ bzw. der “Musikalischen Grundausbildung“ vorausgehen.Für besonders hervorragende Schüler/innen ist auch die Mitwirkung in einem Orchester möglich.
Die Unterrichtsgebühren:
Die Unterrichtsgebühren werden einmal jährlich mit vier Fälligkeiten in Rechnung gestellt. Die voraussichtlichen Zahlungstermine sind der 25. Januar (1. Rate), der 25. März (2. Rate), der 25. Mai (3.Rate) und der 25. Juli (4. Rate). Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag erst nach Rechnungsstellung. Barzahlungen bei der Lehrkraft oder im Sekretariat sind nicht möglich.
Geschwisterermäßigung:
Werden zwei oder mehrere Familienmitglieder in gebührenpflichtigen Fächern unterrichtet, so wird nur für einen Schüler die volle Gebühr (Grundgebühr) erhoben. Für den zweiten Schüler ermäßigt sich die Gebühr um 20 %, für jeden weiteren Schüler um 50 % der Grundgebühr. Die Festlegung, welcher Schüler als erster, zweiter oder dritter gilt, bemisst sich nach der Höhe der Grundgebühr, wobei die höchste Grundgebühr für den ersten Schüler, die zweithöchste Grundgebühr für den zweiten usw. bemessen wird. Mehrfachermäßigungen sind nicht möglich.
Unterrichtsversäumnisse:
Versäumt ein Schüler den Unterricht, so hat er keinen Anspruch auf Nachholung der Stunden oder Rückzahlung der Gebühren. Erkrankt der Schüler jedoch mindestens vier zusammenhängende Wochen, so wird das Schulgeld auf schriftlichen Antrag ermäßigt, falls ein ärztliches Zeugnis vorgelegt wird. Die Rückzahlung erfolgt am Ende des Schuljahres.Bei Krankheit der Lehrkraft besteht ein Anspruch auf Rückzahlung von jeweils einem Zwölftel der Jahresgebühren erst ab vier zusammenhängenden ausgefallenen Unterrichtseinheiten. Die Rückzahlung erfolgt auf schriftlichen Antrag am Ende des Schuljahres. Der Antrag muss bis spätestens 15. Juli vorliegen, da sonst keine Rückerstattung erfolgen kann.
An- und Abmeldungen:
Die Anmeldung ist für das ganze Schuljahr verbindlich, ein Austritt während des Schuljahres kann nur aus zwingenden Gründen und nur auf schriftlichen Antrag im Einzelfall genehmigt werden. Scheidet ein Schüler während des Schuljahres ohne Genehmigung der Schulleitung aus, so ist die volle Gebühr zur Zahlung fällig.
Unterrichtsort, -tag und –beginn erfahren Sie zum Schuljahresanfang im September durch die jeweilige Lehrkraft. Sollten Sie für das angemeldete Schuljahr keinen Unterrichtsplatz erhalten, werden Sie hierüber im Juli schriftlich informiert.
Der Unterricht findet in Räumen der Musikschule und der Allgemeinbildenden Schulen statt.
Das Schuljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August. Die Ferien- und Feiertagsordnung richtet sich nach den für die allgemein bildenden Schulen geltenden Bestimmungen.
Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft erstreckt sich nur auf die vereinbarte Unterrichtszeit. Sie beginnt und endet im Unterrichtsraum.
Die Satzung der Sing- und Musikschule Mozartstadt Augsburg liegt in den Büroräumen zur Einsichtnahme auf.